Arbeiten bei Hitze: Neue Regeln
2026: Der erste Sommer mit der neuen Hitzeschutz-Verordnung
Seit Anfang 2026 ist die neue, branchenübergreifende Hitzeschutzverordnung für Arbeiten im Freien in Kraft. Die Verordnung schreibt vor, dass ab 30 °C Hitzeschutzmaßnahmen umgesetzt werden müssen. In der Möbellogistik betrifft dies vor allem die Berufsgruppen der Umzugsfachkräfte und Fahrer.
Die wesentlichen Eckpunkte der Verordnung
Das Thema Hitze ist im ArbeitnehmerInnenschutzrecht schon lange verankert. Durch die Hitze-VO gibt es verbindliche und kontrollierbare (!) Regelungen, um Beschäftigte vor den gesundheitlichen Gefahren durch Hitze und UV-Strahlung zu schützen. Konkret verpflichtet die Verordnung Arbeitgeber dazu, Schutzmaßnahmen zu setzen, sobald die GeoSphere Austria eine Hitzewarnung ab Stufe 2 (gelb) ausgibt: Ermittlung und Beurteilung von möglichen Gefahrenquellen, Festlegung von Maßnahmen (nach dem STOP-Prinzip), verbindliche Umsetzung der einzelnen Maßnahmen, persönliche Schutzausrüstung, Information und Unterweisung der Mitarbeitenden.
Unterstützung für die Umsetzung
Die Branche, die am stärksten von der Hitze-VO betroffen ist, die Baubranche, hat gemeinsam mit Interessensvertretungen sowie Beratungs- und Kontrollorganen den Gesetzestext in Informationsunterlagen aufbereitet. Darauf aufbauend, haben wir die Inhalte aus der Verordnung speziell für die Tätigkeiten der Möbellogistikbranche erstellt:
- Checkliste für Hitze- und UV-Schutzmaßnahmen bei Arbeiten im Freien (zum Ausfüllen) → Checkliste herunterladen
- Muster für die Gefährdungsbeurteilung (zum Anpassen an das eigene Unternehmen) → Gefährdungsbeurteilung herunterladen
(wenn sich das Dokument nicht automatisch mit dem Link öffnet, dann über den Download-Ordner am eigenen PC aufrufen) - Plakat Hitzeschutz (Information und Sensibilisierung der Mitarbeitenden; ausdrucken und zB im Pausenraum aufhängen) → Plakat herunterladen
- Merkblatt Erste Hilfe zum Erkennen akuter Hitzeerkrankungen sowie Sofortmaßnahmen (ausdrucken, zB im Pausenraum aufhängen und/oder im LKW mitführen) → Merkblatt herunterladen
Hinweis: die Unterlagen sind als praxisnahe Grundlage zu sehen, um das Thema strukturiert anzugehen und im eigenen Betrieb umzusetzen. Mehr Informationen finden Sie auf der Seite des Arbeitsinspektorats.
Ergänzende Unterlagen:
- Informationsblatt zu Hitze- und UV-Schutzmaßnahmen bei Arbeiten im Freien als Hilfe für die regelmäßige Unterweisung im Sinne der Hitzeschutzverordnung → Link zum Dokument auf oegb.at
- Informationsbroschüre mit Hinweisen zum Erkennen von gefährlichen hitzebedingten Arbeitssituationen sowie Beschreibung der Richtwerte nach der ÖNORM EN ISO 7243 → Link zum Dokument auf auva.at
- Bundesgesetzblatt Hitzeschutzverordnung → Link zum Dokument auf ris.bka.gv.at
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