Neue Regeln gegen Greenwashing
Ab 27. September 2026 gelten in der EU strengere Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen.
Pauschale Begriffe wie „grün“, „umweltfreundlich“ oder „klimafreundlich“ dürfen nicht einfach werblich eingesetzt werden, wenn die entsprechende Umweltleistung nicht nachgewiesen werden kann. Auch Nachhaltigkeitssiegel unterliegen strengeren Vorgaben.
Für Unternehmen bedeutet das
Nachhaltigkeitsaussagen müssen konkret, nachvollziehbar und auf den tatsächlichen Anwendungsbereich begrenzt sein. Statt „nachhaltiger Transport“ sind beispielsweise überprüfbare Angaben zu eingesetzten Fahrzeugen oder tatsächlich erreichten Emissionsreduktionen gefragt.
Handlungsbedarf besteht deshalb nicht nur auf der Website. Auch Social-Media-Beiträge, Fahrzeugbeschriftungen, Angebote, Präsentationen, Broschüren, Bilder, Icons und bestehende Nachhaltigkeitssiegel sollten überprüft werden.
Besonders wichtig: Stimmen Aussage und tatsächliche Leistung überein und können die verwendeten Angaben im Bedarfsfall belegt werden?
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